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Eintragung Frontilppe

BMWMartin @, Russland, Freitag, 18.02.2022, 08:35 (vor 1215 Tagen) @ j0nas

Wenn nicht in der fahrzeugeigenen Betriebserlaubnis mit erfasst (wie z.B. originale Frontspoilerlippen aus dem Sportpaket) dann muss mindestens eine für das Fahrzeug zutreffende ABE mitgeführt werden, im Einzelfall muss ein Frontspoiler aber auch nach §19 oder §21 StVZO abgenommen werden.

Es kommt also immer darauf an, was Du für ein Teil hast und welches Fahrzeug.

Gruß

Martin

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Seit 2003 - E30 Fahrer, Schlachter, Schrauber und Hilfeleistender.
E30 Standardteilekonvolut vorhanden - bitte gerne Anfragen.


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